Verkaufsoffene Sonntage in Deutschland
Auf verkaufsoffener-sonntag.com finden Sie die kommenden verkaufsoffenen Sonntage in Ihrer Nähe.
Hinweis: Termine können zwischenzeitlich geändert, verlegt oder abgesagt worden sein. Für verbindliche Informationen kontaktieren Sie bitte immer den Veranstalter.
Verkaufsoffene Sonntage am 10.11.2024
Verkaufsoffene Sonntage am 17.11.2024
Shopping am Sonntag in Deutschland
Wer geht nicht gerne zu außergewöhnlichen Zeiten shoppen? Doch so gut wie niemand weiß, wann und wo welcher
verkaufsoffene Sonntag ansteht. Hier schaffen wir Abhilfe, denn bei uns erfahren Sie, welche Einkaufszentren,
Passagen, Fußgängerzonen, Shops und Filialen an welchen Sonntagen für Ihren Einkaufsbummel in
2024 und 2025 geöffnet haben.
Ganz gleich, ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
oder in Thüringen
wohnen - wir haben die nächsten verkaufsoffene Sonntagen,
die häufig zusammen mit Festen, Märkten, Events, und anderen Veranstaltungen kombiniert werden,
für Sie übersichtlich aufbereitet und wünschen viel Spaß beim Sonntags-Shoppen!
Der verkaufsoffene Sonntag ist in Deutschland nicht bundesweit geregelt, sondern kann, je nach Bundesland, Stadt oder Kommune unterschiedlich gehandhabt werden. Einen Überblick bei diesem gesetzlichen Wirrwarr zu behalten, fällt den Verbrauchern schwer, doch gerade am Sonntag finden viele Berufstätige endlich einmal Zeit in Ruhe durch die Läden oder Kaufhäuser zu schlendern. Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr eine Genehmigung erhalten sollen, doch in den meisten Bundesländern hält man diese Regelung für nicht mehr zeitgemäß und spricht sich, zur Freude des Einzelhandels, für eine häufigere Veranstaltung des beliebten Sonntagsshoppings aus.
Wann und wie häufig ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden darf, wird meist von den Gemeinden bestimmt. Um in einzelnen Bundesländern die Genehmigung für zusätzliche Öffnungszeiten an Sonntagen zu erhalten, dürfen die Einzelhändler im jeweiligen Einkaufsgebiet ihre Läden außerhalb der üblichen Zeiten des Sonntagsgottesdienstes für einen Zeitraum von maximal 6 Stunden öffnen. Weiterhin muss ein Anlass, wie ein Straßenfest oder eine Messe vorliegen, damit dem gestellten Antrag stattgegeben werden kann. Während Bundesländer, wie Bayern, Niedersachsen, Hessen oder Hamburg sich vorwiegend an das Bundesgesetz mit einer Freigabe von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen halten, bewegen sich Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen mit sechs, acht bzw. 11 genehmigten Sonntagen an der Spitze im Bundesgebiet.
Hier erfahren Sie, wo ein
Verkaufsoffener Sonntag heute stattfindet.
Gesetzliche Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag in den einzelnen Bundesländern:
Baden-Württemberg:
Das Ladenöffnungsgesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg sieht die Freigabe von maximal drei verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage vor. Von dieser Regelung sind die Adventssonntage sowie der Pfingst- und Ostersonntag und die Weihnachtsfeiertage jedoch ausgenommen.
Bayern:
Bayern hält sich bei der gesetzlich genehmigten Freigabe für verkaufsoffene Sonntage vorwiegend an das geltende Bundesgesetz, das das Öffnen der Läden an bis zu vier Sonntagen im Jahr vorsieht. Das starke Bestreben der FDP die bisherige Regelung um einige weitere Sonn-bzw. Feiertage zu erweitern, scheiterte jedoch am Widerstand der christlich orientierten CSU.
Berlin:
Die Bundeshauptstadt Berlin steht, gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, mit ihrer Freigabe von bis zu acht verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen an der Spitze aller Bundesländer. Trotz einer Verfassungsbeschwerde, die im Jahr 2007 von der evangelischen und katholischen Kirche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde, konnte sich das Bundesland durchsetzen. Seit 2010 dürfen Berliner Ladenbesitzer ihre Geschäfte an zwei weiteren zusätzlichen Sonntagen öffnen, soweit ein festlicher Anlass gegeben ist.
Brandenburg:
Das Bundesland Brandenburg bewegt sich bei seiner Freigabe für die Veranstaltung des verkaufsoffenen Sonntags außerhalb der Bestimmungen des Bundesrechts und liegt mit der Genehmigung von sechs Sonntagen im Jahr, an denen die Brandenburger Einzelhändler ihre Geschäfte öffnen dürfen, direkt hinter der Bundeshauptstadt Berlin.
Bremen:
Bremen hält sich bei der Regelung an das Bundesrecht mit einer Freigabe von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr.
Hamburg:
Die zweitgrößte Stadt im Bundesgebiet folgt in der Regelung für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage dem Bundesrecht. Die Ladenbesitzer der Hansestadt dürfen an maximal vier Sonntagen im Jahr ihre Geschäfte öffnen, allerdings sind die vier Adventssonntage von dieser Regelung ausgenommen.
Hessen:
Die hessische Landesregierung hält sich ebenfalls an das Bundesrecht und erlaubt den jeweiligen Gemeinden und Kommunen die Läden in den jeweiligen Regionen an vier Sonntagen im Jahr zu öffnen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Als beliebtes Urlaubsziel hält sich das Bundesland an das reguläre Bundesrecht mit einer Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr, jedoch sieht eine seit 2010 in Kraft getretene Bäderregelung einige Besonderheiten vor. Um den Urlaubern sowie lokalen Besuchern der Region auch das Einkaufen am Sonntag zu ermöglichen gewährt Mecklenburg-Vorpommern den Geschäften in 96 Orten eine saisonal bedingte Sonderregelung, die nicht nur die bekanntesten touristischen Kur- und Erholungsgebiete betrifft, sondern auch die Städte Rostock, Schwerin, Greifswald, Wismar und Stralsund einschließt. In den genannten Gebieten dürfen die Einzelhändler ab dem letzten Sonntag im März bis Ende Oktober ihre Läden zwischen 13 und 18 Uhr öffnen.
Nordrhein-Westfalen:
Nordrhein-Westfalen folgt in seiner Regelung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich dem Bundesrecht, gewährt jedoch pro Gemeinde bis zu 11 zusätzliche Sonntage im Jahr, an denen der örtliche Einzelhandel in den jeweiligen Gebieten die Pforten öffnen kann.
Niedersachsen:
Das Land Niedersachsen geht in seiner Regelung des verkaufsoffenen Sonntags nach Bundesrecht vor, gewährt jedoch in wichtigen touristischen Zielgebieten Sonderrechte gemäß der Bäderregelung. Nach bestimmten Voraussetzungen dürfen Einzelhändler in diesen Regionen ihre Geschäfte auch am Sonntag öffnen.
Rheinland-Pfalz:
Die pfälzische Regierung gewährt dem Einzelhandel, gemäß Bundesrecht, die Läden bis zu viermal im Jahr am Sonntag zu öffnen. Zusätzlich erteilt das Bundesland die Freigabe von bis zu acht Einkaufsnächten im Jahr, die an Werktagen das Late-Night-Shopping ermöglichen.
Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein geht man bezüglich der Regelung zum verkaufsoffenen Sonntag ähnlich wie das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vor. Während man im gesamten Bundesland die Freigabe nach Bundesrecht befolgt, tritt in einigen Tourismus-Schwerpunkten die Bäderregelung in Kraft, die es Ladenbesitzern während der Saison erlaubt, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen.
In den übrigen Bundesländern gilt weitgehend die Freigabe verkaufsoffener Sonntage nach Bundesrecht, die eine Ladenöffnung an bis zu vier Sonntagen pro Jahr ermöglicht. Auf unserer Website informieren wir Sie zeitnah über alle aktuellen Termine in ihrer Region, an denen Sie das Einkaufsvergnügen am Sonntag so richtig auskosten können. Sollte in Ihrer Region kein verkaufsoffener Sonntag in naher Zukunft stattfinden, schauen Sie sich doch einfach in den umliegenden Gemeinden nach möglichen Alternativen zum Sonntags-Shopping um.