Ladenöffnungszeiten in Deutschland im Wandel der Zeit

Ladenöffnungszeiten sind in Deutschland nicht mehr weg zu denken. Öffnungszeiten garantieren Kunden in ganz Deutschland eine bestimmte Zeit, in der das Geschäft geöffnet und für einen Einkauf bereit ist. Sie dienen jedoch besonders zum Schutze der Arbeitnehmer, da im Ladenöffnungszeitengesetz sowohl Arbeitszeiten als auch freie Tage geregelt sind.

Die Anfänge der Ladenöffnungszeiten

Doch woher stammt die Idee der Ladenöffnungszeiten? Im 19. Jahrhundert war es die Regel, dass Läden von früh morgens bis in die späten Nachtstunden geöffnet waren, und das die ganze Woche hindurch. Seit 1879 das erste Warenhaus in Deutschland gegründet wurde, mussten die Unternehmer Veränderungen in der Struktur der Arbeitseinteilung erarbeiten. So entstand nur kurze Zeit später die Vereinbarung, dass am heiligen Sonntag die normale Arbeitszeit auf fünf Stunden reduziert wurde. Im Jahre 1900 wurde das erste Ladenschlussgesetz verabschiedet und eine leicht verkürzte Ladenöffnungszeit an Werktagen eingeführt.

Neue Regelungen der modernen Kaufmannschaft

Durch Sondergenehmigungen erhielten Läden, die mit Lebensmitteln handelten, Ausnahmebedingungen. Auch für jüdische Geschäfte wurden Sonderregelungen eingeführt, da im jüdischen Glauben der Sabbat (Samstag) als heilig erachtet wurde. Jüdische Geschäfte durften daher auch sonntags öffnen, allerdings blieben sie am Samstag geschlossen. Zwischen 1911 und 1919 erarbeiten die Kaufleute einen gemeinsamen Ladenschluss, und in direkter Folge ein neues Gesetz, dass die Ladenöffnungszeiten auf 7-19 Uhr anpasste und die Sonntagsruhe einführte. Selbst der Nationalsozialismus hatte Einfluss auf die geltenden Bestimmungen der Ladenöffnungszeiten, so wurden die Schließzeiten der Geschäfte während des Dritten Reiches wiederum verkürzt. Dies läutete die 18:30-Uhr-Regelung ein, die bis 1996 Bestand hatte.

Sondergenehmigungen für schöneres Einkaufen

Bereits in den 60er Jahren wurde den Kunden wieder mehr Einkaufszeit zugestanden. Es wurde ein sogenannter „Langer Samstag“ eingeführt. Der erste Samstag jedes Monats gab den Kunden die Gelegenheit, bis 18 Uhr einzukaufen. Auch an den Tagen des Advent erhielten die Geschäftsleute die Erlaubnis, bis zu diesem Zeitpunkt die Läden geöffnet zu halten. Erst 1989 wurde neben dem „Langen Samstag“ auch ein „Langer Donnerstag“ eingeführt, hier durften die Läden bis 20.30 Uhr die Kunden bedienen. Sieben Jahre später wurde der „Lange Donnerstag“ wieder eingestellt, allerdings änderten sich die Ladenöffnungszeiten wiederum. Geschäftsleute durften nun unter der Woche ihren Laden von 6 bis 20 Uhr öffnen, und auch der Samstagsschluss wurde auf 16 Uhr verlängert.

Regelungen der modernen Einkaufszeiten

Ab 2003 galten wiederum neue Vereinbarungen. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen, auch von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens galt dieses Öffnungsverbot. Auch am Heiligen Abend durften Geschäfte nur bis von 6 Uhr bis 14 Uhr geöffnet werden. Aber auch hier galten Sonderregelungen für den Sonntagsbetrieb an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Flughäfen oder Märkten, sofern sie nicht mit kirchlichen Gottesdiensten überschnitten.

Die Eigenbestimmung der Länder

Der Bundestag erklärte 2006, dass alle Bestimmungen zum Ladenschluss von den Ländern selbst erarbeitet werden müssen. Durch diese Regelung kann nun jedes Bundesland die Öffnungszeiten selbst bestimmen und damit auch die regionalen Gegebenheiten und den Arbeitsmarkt berücksichtigen. Veränderungen in der sozialen Struktur der Familie zogen auch eine Veränderung der Arbeitszeiten sowie neue Arbeitsschutzregelungen mit sich, die durch ausgereifte Gesetze gefestigt sind.