Ladenöffnungszeiten in Kurorten von Schleswig-Holstein – Bäderverordnung

Ein Ausflug an Wochenenden oder eine Shoppingtour am Feiertag – was in der Vergangenheit in den Kur-, Erholungs- und Tourismusorten von Schleswig-Holstein ganz selbstverständlich war, kann künftig deutlich seltener werden. Die neue Bäderverordnung des Landes reduziert die Möglichkeit der Ladenöffnung in entsprechenden Orten jährlich um acht bis zehn Sonntage. Und auch darüber hinaus gibt es eine Reihe Neuerungen. War der Verkauf bislang rund ums Jahr möglich, so wird die Möglichkeit

des Verkaufs künftig eingeschränkt möglich sein.

Eingeschränkte Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

So dürfen Geschäfte zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar und zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober abweichend von der gesetzlichen Regelung zum Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Öffnungszeit beläuft sich auf den Zeitraum zwischen 11 und 19 Uhr, wobei die Händler ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs und dabei insbesondere für den touristischen Gebrauch veräußern dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Möbelhäuser und Autohändler, Baumärkte und Fachgeschäfte für Elektrogeräte. Die Möglichkeit der Öffnung im angegebenen Zeitraum wird durch eine Genehmigung der Behörden erteilt. Das bedeutet auch, dass es eine Liste gibt, welche Orte in Schleswig-Holstein als Kur- und Erholungsorte zu den angegeben Fristen öffnen dürfen.

Helgoland erhält eine Sonderregelung

Eine besondere Regelung gibt es für die Insel Helgoland. Dort dürfen Geschäfte zwischen dem 15. Dezember und 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen von acht bis 20 Uhr für. Eine Ausnahme für das Festland wie für die Insel Helgoland gibt es dennoch: Die Möglichkeit zum Verkauf an Sonn-. Und Feiertagen gilt nicht für Karfreitag und den ersten Weihnachtsfeiertag. Arbeitnehmer, die in den besagten Geschäften angestellt sind, dürfen an Tagen der Öffnung zu Sonn- und Feiertagen maximal 30 weitere Minuten beschäftigt werden.

IHK sieht neue Öffnungszeiten kritisch

Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein sieht die neue Bäderverordnung skeptisch. Es sei negativ, dass mit der Vorgabe von Öffnungstagen die Möglichkeit der Sonntag um acht bis zehn Tage je Jahr reduziert werde. Im Gegenzug sei es aber positiv, dass ein obergerichtliches Urteil vermieden werden konnte, so dass die IHK noch auf Veränderungen hoffen könne.